flexibilitee ist als Energiemanagement-Software im Modul 3 der Bundesförderung EEW förderfähig. Damit werden Software, Messtechnik, Steuerung und Planung Ihres Projekts zu förderfähigen Projektkosten — das BAFA erstattet je nach Unternehmensgröße 25, 35 oder 45 % davon.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst in Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software — inklusive Planung, Beratung und Förderantrag. Die Quote richtet sich allein nach Ihrer Unternehmensgröße.
Bezogen auf die förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK). Quelle: EEW-Merkblatt Version 7.3 (Mai 2025).
Je mehr Kosten legitim in den förderfähigen Topf fallen, desto höher Ihr Zuschuss. Wir strukturieren Ihr Projekt so, dass die förderfähigen Bausteine sauber abgegrenzt und vollständig ausgeschöpft sind.
Das Energiemanagement wird pro Kilowattstunde bepreist — bezogen auf drei Jahresverbräuche. Warum drei? Modul 3 fördert Software- und Betreuungskosten für 36 Monate. So wird die komplette Laufzeit Teil der förderfähigen Projektkosten. Wo Sie innerhalb der Spanne liegen, hängt von Ihren Energiekosten und dem Umfang der Flexibilisierung ab.
Für Verbräuche bis ca. 200.000 kWh pro Jahr. Der Satz richtet sich nach Energiekosten und Leistungsumfang.
Der Satz sinkt gleitend mit dem Volumen — stufenlos, ohne Sprünge, die ab einer Kilowattstunde mehr benachteiligen.
Gedeckelter Satz für Großverbraucher ab ca. 1,7 GWh pro Jahr.
Jahresverbrauch einstellen, Unternehmensgröße wählen — der Rechner zeigt die förderfähigen Projektkosten, Ihren Zuschuss und was netto übrig bleibt.
Nach EU-KMU-Definition: klein = unter 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Umsatz; mittel = unter 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz.
Schematische Beispielrechnung, keine Förderzusage. Der konkrete Satz innerhalb der Spanne richtet sich nach Energiekosten, Anlagenpark und Leistungsumfang; verbindliche Konditionen und Förderfähigkeit klären wir im Erstgespräch. Maßgeblich sind die Richtlinie EEW und die BAFA-Merkblätter (Stand 2025). Honorar Förderbegleitung = mindestens 2.500 €, ab 50.000 € Förderumfang 5 % des Volumens.
Antrag, Begleitung der Umsetzung, Verwendungsnachweis: Das Honorar skaliert stufenlos mit dem Förderumfang, ohne Sprünge, die ab einem Euro mehr benachteiligen. Als Planungs- und Beratungsleistung durch externe Dritte zählt es selbst zu den förderfähigen Kosten.
Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 und PDCA-Zyklus — die Software-Voraussetzung der Modul-3-Förderung.
EZA-Regler, PV-Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Lastmanagement und Stromhändler — ein System.
Energiekennzahlen werden mindestens 3 Jahre gespeichert — passend zum Verwendungsnachweis beim BAFA.
Standard-Industriekomponenten oder Ihre vorhandene Hardware. Volle Dateneinsicht, jederzeit wechselbar.