BAFA-Förderung · EEW Modul 3

Ihr Energiemanagement. Bis zu 45 % gefördert.

flexibilitee ist als Energiemanagement-Software im Modul 3 der Bundesförderung EEW förderfähig. Damit werden Software, Messtechnik, Steuerung und Planung Ihres Projekts zu förderfähigen Projektkosten — das BAFA erstattet je nach Unternehmensgröße 25, 35 oder 45 % davon.

Förderfähig nach EEW Modul 3 Antrag bis Auszahlung aus einer Hand Kein Lock-In
Maximale Förderquote · Modul 3
45 %
auf die förderfähigen Projektkosten, für kleine Unternehmen
Beispiel: 200.000 kWh Jahresverbrauch600.000 kWh / 3 a
Förderfähige EMS-Projektkosten30.000–60.000 €
BAFA-Zuschuss (45 %)bis 27.000 €
Bundesförderung EEW · Modul 3

Modul 3 fördert die intelligente Seite Ihres Energieprojekts.

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst in Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software — inklusive Planung, Beratung und Förderantrag. Die Quote richtet sich allein nach Ihrer Unternehmensgröße.

Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Erst Antrag — dann bestellen, beauftragen, beginnen.
Förderquote je Unternehmensgröße
Große Unternehmen25 %
Mittlere Unternehmen< 250 Mitarbeiter, ≤ 50 Mio. € Umsatz35 %
Kleine Unternehmen< 50 Mitarbeiter, ≤ 10 Mio. € Umsatz45 %

Bezogen auf die förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK). Quelle: EEW-Merkblatt Version 7.3 (Mai 2025).

Der Blick auf die Projektkosten

Was in den Fördertopf fällt — und was nicht.

Je mehr Kosten legitim in den förderfähigen Topf fallen, desto höher Ihr Zuschuss. Wir strukturieren Ihr Projekt so, dass die förderfähigen Bausteine sauber abgegrenzt und vollständig ausgeschöpft sind.

Förderfähig · bis 45 %
  • Energiemanagement-Software flexibilitee — Lizenz- und Betreuungskosten für 36 Monate
  • Mess- & Sensortechnik, Datenlogger, Gateways
  • Energiesparende Steuer- & Regelungstechnik, Aktorik
  • Beratung, Mess-/Systemkonzept und Förderantrag durch externe Dritte
  • Anschluss & Verkabelung der geförderten Technik
Nicht förderfähig
  • Batteriespeicher selbst (Zellen, Wechselrichter)
  • Verkabelung & Schaltanlagen der Leistungsseite
  • Rechner, Server, Monitore, Peripherie
  • Wartung und Lizenzverlängerung nach den 36 Monaten
  • Gebäudetechnik (Beleuchtung, Heizung, Klima)
Das Preismodell

Die Gebühr folgt Ihrem Verbrauch.

Das Energiemanagement wird pro Kilowattstunde bepreist — bezogen auf drei Jahresverbräuche. Warum drei? Modul 3 fördert Software- und Betreuungskosten für 36 Monate. So wird die komplette Laufzeit Teil der förderfähigen Projektkosten. Wo Sie innerhalb der Spanne liegen, hängt von Ihren Energiekosten und dem Umfang der Flexibilisierung ab.

Bis 0,6 GWh in 3 Jahren
5–10ct/kWh

Für Verbräuche bis ca. 200.000 kWh pro Jahr. Der Satz richtet sich nach Energiekosten und Leistungsumfang.

Ab 5 GWh in 3 Jahren
max. 3ct/kWh

Gedeckelter Satz für Großverbraucher ab ca. 1,7 GWh pro Jahr.

600.000 kWh
Beispiel-Bemessungsgrundlage. 3 × 200.000 kWh Jahresverbrauch über die geförderte Laufzeit von 36 Monaten.
30–60 T€
Förderfähige Projektkosten. Bei 5–10 ct/kWh — vollständig ansetzbar im Modul-3-Antrag.
bis 27.000 €
BAFA-Zuschuss. 45 % für kleine Unternehmen; mittlere 35 %, große 25 %.
Ihr Projekt in Zahlen

Rechnen Sie Ihre Förderung selbst.

Jahresverbrauch einstellen, Unternehmensgröße wählen — der Rechner zeigt die förderfähigen Projektkosten, Ihren Zuschuss und was netto übrig bleibt.

Jahresstromverbrauch
200.000 kWh/a
100.000 kWh10 GWh
Unternehmensgröße

Nach EU-KMU-Definition: klein = unter 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Umsatz; mittel = unter 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz.

Bemessungsgrundlage (3 Jahresverbräuche)600.000 kWh
Satz Energiemanagement5,0–10,0 ct/kWh
Förderfähige Projektkosten (36 Monate)30.000–60.000 €
BAFA-Zuschuss 45 % 13.500–27.000 €
Ihr Eigenanteil nach Förderung16.500–33.000 €
Effektiver Satz nach Förderung2,8–5,5 ct/kWh
Honorar Förderbegleitung (selbst förderfähig)2.500–3.000 €

Schematische Beispielrechnung, keine Förderzusage. Der konkrete Satz innerhalb der Spanne richtet sich nach Energiekosten, Anlagenpark und Leistungsumfang; verbindliche Konditionen und Förderfähigkeit klären wir im Erstgespräch. Maßgeblich sind die Richtlinie EEW und die BAFA-Merkblätter (Stand 2025). Honorar Förderbegleitung = mindestens 2.500 €, ab 50.000 € Förderumfang 5 % des Volumens.

Förderbegleitung · Transparente Staffelung

Stets mindestens 2.500 € — danach stufenlos.

Antrag, Begleitung der Umsetzung, Verwendungsnachweis: Das Honorar skaliert stufenlos mit dem Förderumfang, ohne Sprünge, die ab einem Euro mehr benachteiligen. Als Planungs- und Beratungsleistung durch externe Dritte zählt es selbst zu den förderfähigen Kosten.

Bis 50.000 € Förderumfang 2.500 Sockelhonorar (Pauschale). Antrag, Begleitung der Umsetzung, Verwendungsnachweis.
Beispiel · 60.000 € 3.000 5 % von 60.000 € Förderumfang — passend zur Beispielrechnung oben.
Warum flexibilitee

Ein EMS, das die Förderung sauber abbildet.

Förderfähige EMS-Software

Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 und PDCA-Zyklus — die Software-Voraussetzung der Modul-3-Förderung.

Anschlussfähig

EZA-Regler, PV-Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Lastmanagement und Stromhändler — ein System.

Belastbar für den Nachweis

Energiekennzahlen werden mindestens 3 Jahre gespeichert — passend zum Verwendungsnachweis beim BAFA.

Kein Lock-In

Standard-Industriekomponenten oder Ihre vorhandene Hardware. Volle Dateneinsicht, jederzeit wechselbar.

Der Weg zur Förderung

Drei Schritte — sauber dokumentiert.

01
Konzept & Dimensionierung.Welche Bausteine kommen in den Antrag, welches Volumen ist verhältnismäßig — abgestimmt auf Ihr Energiesystem und Ihren Lastgang.
02
Antrag vor Beauftragung.Der BAFA-Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Erst Antrag — dann bestellen, beauftragen, beginnen.
03
Umsetzung & Nachweis.Installation, Inbetriebnahme, Monitoring. Verwendungsnachweis mit belastbaren Daten — der Zuschuss wird ausgezahlt.
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